Kirsten Dohnau

Praxis für Kinder- und Jugendlichen-psychotherapie

Kosten

Gesetzliche Krankenkassen

Psychotherapie ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkasse und wird bei entsprechender Indikation und Durchführung durch einen approbierten und kassenzugelassenen Psychotherapeuten übernommen. Dafür wird jedes Quartal eines Jahres die Versichertenkarte des Kindes oder Jugendlichen benötigt.


Selbstzahler

Der Patient bzw. sein gesetzlicher Vertreter bekommt die Rechnung am Ende eines jeden Monats und trägt die Kosten selbst. Die Rechnungsstellung erfolgt analog der GOÄ/GOP.


Das Ausfallhonorar wird immer privat in Rechnung gestellt, wenn der vereinbarte Termin nicht rechtzeitig, 48h vorher, abgesagt wird.




 

 



 

 


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