Kosten
Gesetzliche Krankenkassen
Psychotherapie ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkasse und wird bei entsprechender Indikation und Durchführung durch einen approbierten und kassenzugelassenen Psychotherapeuten übernommen. Dafür wird jedes Quartal eines Jahres die Versichertenkarte des Kindes oder Jugendlichen benötigt.
Selbstzahler
Der Patient bzw. sein gesetzlicher Vertreter bekommt die Rechnung am Ende eines jeden Monats und trägt die Kosten selbst. Die Rechnungsstellung erfolgt analog der GOÄ/GOP.
Das Ausfallhonorar wird immer privat in Rechnung gestellt, wenn der vereinbarte Termin nicht rechtzeitig, 48h vorher, abgesagt wird.